Von der Gruft ins Leben! |
Gruftenbuch Carlsruhe -
die digitale Wiederauferstehung
des alten Friedhofs Kapellenstraße
Ein Projekt von Schülerinnen und Schülern
der Friedrich-List-Schule, Karlsruhe
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| Was tun im Trauerfall? |
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Mit dieser Frage wird jeder einmal konfrontiert. Hinweise
zu folgenden Themen sollen Ihre Entscheidung vereinfachen:
| Bestattungsvorsorge
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Mit dem Bestatter Ihres Vertrauens kann ein Bestattungsvorsorgevertrag
abgeschlossen werden. Darin wird die Bestattung in allen
Einzelheiten, einschließlich Bestattungsart, Sarg,
Urne, Sterbewäsche, Trauerfeier, Grabstätte
und -pflege und Grabmal sowie die Finanzierung
festgelegt. Diese kann auch aus Lebens- oder Sterbeversicherungen
durch entsprechende Abtretung oder aus dem späteren
Nachlass erfolgen. Tritt der Tod ein, so wird der Bestatter
im Sinne des Verstorbenen tätig. Entscheidungen über
die Art der Bestattung, aber auch über die Finanzierung
sind den Hinterbliebenen damit abgenommen.
Weiter kann man zu Lebezeiten seinen Körper nach
dem Tod der Anatomie (Ruprecht- Karls- Universität
Heidelberg, Institut für Anatomie und Zellbiologie)
für
Studienzwecke zur Verfügung stellen. Entsprechende
Einverständniserklärungen
sind direkt dort erhältlich. Die Universität
Heidelberg übernimmt nach Bekanntgabe und Beurkundung
des Sterbefalles die kostenlose
Überführung des Leichnams nach Heidelberg. Nach
der wissenschaftlchen Auswertung des Körpers kann
die Trauerfeier und Beisetzung in Heidelberg oder auf
dem Friedhof
der Heimatgemeinde erfolgen. |
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| Notwendige
Unterlagen |
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Für die Bearbeitung eines Sterbefalles sollte man
bereithalten:
- bei Ledigen:
Geburtsurkunde
- bei Verheirateten:
Heiratsurkunde / Familienstammbuch
- bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- bei Witwen/Witwern:
zusätzlich Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
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| Bestattungspflicht |
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In der Bundesrepublik Deutschland muss jeder menschliche
Leichnam und jede Totgeburt auf einem ausgewiesenen
Platz bestattet werden. Dies gilt für Erd- und
Feuerbestattungen gleichermaßen. Ausgenommen davon
sind Urnenbeisetzungen auf Hoher See. Fehlgeburten unterliegen
nicht dem Bestattungszwang, können aber auf Wunsch
der Angehörigen ebenfalls auf einem Friedhof beigesetzt
werden.
Für die Bestattung sind grundsätzlich die
Angehörigen (der Ehegatte, die volljährigen
Kinder die Eltern, die Großeltern, die volljährigen
Geschwister, Enkelkinder des Verstorbenen) verantwortlich
oder dazu bestimmte Personen, wenn ein Testament dies
ausdrücklich vor-
sieht.
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| Bestattungsfristen/Bestattungszeitpunkt |
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Jeder Leichnam muss innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt
des Todes jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung
- in eine öffentliche Leichenhalle überführt
werden, es sei denn, der Verstorbene wird innerhalb
dieser Frist in einer anderen Leichenhalle oder einem
Leichenraum aufgebahrt.
Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen
aufgebahrt sind, müssen spätestens Stunden
nach Eintritt des Todes bestattet oder bei einer Überführung
in eine andere Gemeinde in diesem Zeitraum dorthin gebracht
werden. Nach dem Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg
dürfen Verstorbene frühestens 48 Stunden nach
Eintritt des Todes bestattet werden. Von den vorgeschriebenen
Fristen kann die zuständige Behörde unter
bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen.
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| Bestattungsbezirke |
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Das Stadtgebiet Karlsruhe ist in Bestattungsbezirke
aufgeteilt. Verstorbene können auf dem jeweiligen
Friedhof des Bezirkes, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz
hatten, oder auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe bestattet
werden. Das Gleiche gilt für verstorbene oder tot
aufgefundene Menschen ohne festen oder mit unbekanntem
Wohnsitz.
Einschränkungen gibt es für die Friedhöfe
Beiertheim und Mühlburg. Durch die Lage bedingt,
gibt es dort keine Erweiterungsmöglichkeit.
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| Grabfelder |
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Die Friedhofssatzung bestimmt im Detail nach welchen
Ordnungsprinzipien die einzelnen Gräber gegliedert
und entsprechend zu gestalten sind. So gibt es besondere
Grabfelder die für bestimmte Personengruppen reserviert
sind.
· Zum Beispiel für Kinder
· Auf dem Hauptfriedhof und dem Rüppurrer
Stadtteilfriedhof befinden sich Grabfelder verschiedener
Schwesternorden. Ebenfalls auf dem Hauptfriedhof - Feld
29- finden verstorbene katholische Priester ihre letzte
Ruhe. Muslimische Glaubensangehörige können
auf dem Hauptfriedhof - Feld 40 - ihre Verstorbenen
in besonderer Ausrichtung nach
Mekka zur letzten Ruhe betten. Für die Bevölkerungsgruppen
der Sinti und Roma sind auf dem Hauptfriedhof - Feld
7 - und auf dem Stadtteilfriedhof Grünwinkel Grabfelder
für die Bestattung ihrer Angehörigen vorgesehen.
Fast jeder Friedhof hat Ehrenfelder die den Toten der
Kriege gewidmet sind.
Die Friedhofssatzung gibt aber auch darüber Auskunft,
ob strenge, geringe oder gar keine Gestaltungsanforderungen
vorgeschrieben sind.
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| Grabstätten |
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Reihengräber
werden erst im Todesfall innerhalb des zur Belegung
anstehenden Gräberfeldes grundsätzlich für
die Dauer von 20 Jahren abgegeben. Eine Verlängerung
ist nicht möglich. Die Grabstätte kann nur
einmal - auch im Fall einer Aschenbeisetzung - belegt
werden.
Wahlgräber
können schon zu Lebzeiten erworben werden. (Ausnahmen:
Friedhöfe Beiertheim und Mühlburg). Die Wahlgräber
können eine oder mehrere Stellen umfassen. Das
Nutzungsrecht an diesen Gräbern kann über
die Ruhefrist hinaus auf Antrag verlängert werden.
Weitere Zubettungen von Verstorbenen in Erdbestattungswahlgräbern
sind möglich, wenn bereits bei früheren Sterbefällen
die Verstorbenen tiefer gelegt wurden.
In einem Urnenwahlgrab können ebenfalls mehrere
Urnen beigesetzt werden. Auch besteht die Möglichkeit,
Urnen in einem Erdbestattungswahlgrab beizusetzen.
Zu den Wahlgrabstätten zählen auch Grüfte
und Kolumbarien (Urnenmauern). Das Nutzungsrecht an
Kolumbarien kann erst im Zusammenhang mit der Anmeldung
eines
Sterbefalls beantragt werden.
Reihen- und Wahlgrabstätten werden sowohl für
die Erdbestattung als auch für die Feuerbestattung
angeboten.
Auskünfte zur Auswahl der Grabstätten erteilen
die Mitarbeiter des Infocenters, des Friedhofs- und
Bestattungsamtes oder die jeweilige Ortsverwaltung.
"Mein letzter Garten"
Der Karlsruher Friedhof hat ein besonderes Rasenfeld
für anonyme Urnen- und Erdbestattungen in Form
von Reihengräbern. Auf dem neuen Landschaftsgräberfeld
"Mein letzter Garten" werden halbanonyme Rasenreihengräber
angeboten.
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| Gärtnerische
Grabanlagen/Grabpflege/Grabmale |
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Grabstätten müssen grundsätzlich so gestaltet
werden, dass sie die Würde des Friedhofs wahren.
Sie sind weiter in gepflegtem Zustand zu halten. Das
betrifft sowohl die Bepflanzung als auch die Standfestigkeit
und Pflege der Grabmale.
Die gärtnerische Anlage und die Pflege einer Grabstätte
können die Angehörigen und Hinterbliebenen
selbst durchführen. Die, die dazu gesundheitlich
oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind,
können die Dienste von Friedhofsgärtnereien
in Anspruch nehmen. Auch besteht die Möglichkeit,
einen Legatpflegevertrag durch Testament vorzusehen
oder schon zu Lebzeiten für eine bestimmte Dauer
(z. B. Ruhefrist) mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner
oder anderen entsprechenden Vertragspartnern abzuschließen.
Diese sorgen dann dafür, daß die Grabstätte
vertragsgemäß über Jahre hinaus gepflegt
und instandgehalten wird.
In Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner
werden auf den Friedhöfen auch Urnengrabstätten
mit gärtnerischer Gesamtgestaltung angeboten. Dabei
handelt es sich um Reihen- und Wahlgräber die einheitlich
eingefasst und gärtnerisch angelegt sind.
Jahreszeitlich bedingter Blumenwechsel ist ebenso vertraglich
geregelt wie die Instandhaltung der Grabstätte,
deren gärtnerische Pflege und Unterhaltung. Diese
Grabanlagen sind im Hinblick auf die Grabpflege eine
Alternative zu den Kolumbarien.
Die Errichtung eines Grabmals bedarf der vorherigen
Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis wird
im Rahmen der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe erteilt,
die unter anderem die Bestimmungen über die Gestaltung
der Grabmale festlegt, aber weiter auch
die Mindest- und Maximalanforderungen an diese in den
einzelnen Grablagen.
Künstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabmale
oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs
gelten, werden in einem Verzeichnis geführt und
unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung.
Die Nutzungsberechtigten bei Wahlgrabstätten bzw.
die Grabverpflichteten bei Reihengrabstätten haften
für alle Schäden, die von der Grabstätte
ausgehen und von ihnen zu
vertreten sind.
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| Bestattungsarten |
- Erdbestattung
Der Leichnam eines Verstorbenen wird in einem Sarg
in einem Erdgrab bestattet.
- Feuerbestattung
Voraussetzung für eine Feuerbestattung ist eine
weitere Leichenschau durch einen Amtsarzt. Liegen
keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen
Tod vor so erteilt die Ortspolizeibehörde des
Einäscherungsortes die Erlaubnis zur Feuerbestattung.
Der in einen Sarg gebettete Verstorbene wird im Krematorium
eingeäschert. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen
kann dann in einem Urnenreihen-, Urnenwahlgrab oder
in einem Erdbestattungsgrab beigesetzt werden.
- Seebestattung
Dieser geht eine Einäscherung voraus. Die Ortspolizeibehörde
muss hierzu eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die
Asche des Verstorbenen wird später in einer
wasserlöslichen Urne durch eine Reederei in einem
bestimmten Seegebiet dem Meer übergeben. Angehörige
können zugegen sein.
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| Ruhezeiten |
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Für die Erdbestattung wie für die Urnenbeisetzung
beträgt die Ruhezeit 20 Jahre. Auf einigen Stadtteilfriedhöfen
beträgt die Ruhezeit aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse
für Sargbeisetzungen 25 bzw 35 Jahre.
Die Ruhefristen für die Karlsruher Friedhöfe
sind bei Erdbestattungen wie folgt festgelegt:
| Für Erwachsene und
Kinder nach Vollendung des 10. Lebensjahres |
20
Jahre |
| Für Kinder bis zur Vollendung
des 10. Lebensjahres |
15 Jahre |
| Für konservierte Leichname (nur
im Wahlgrab) |
50 Jahre |
Für Bestattungen in Hartholzsärgen
(nur im Wahlgrab) |
30 Jahre |
Für Bestattungen in Metallsärgen
(nur im Wahlgrab) |
50 Jahre |
| Bei Aschenbeisetzungen |
20 Jahre |
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| Kleidung
der Verstorbenen |
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In unserem Kulturkreis ist es üblich den Verstorbenen
angekleidet in den Sarg zu betten. Es besteht die Möglichkeit,
ihm extra dafür vorgesehene Sterbewäsche anzuziehen.
Aber auch eigene Kleidung ist möglich.
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| Die Trauerfeier |
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findet grundsätzlich in der Friedhofskapelle nach
vorheriger Terminvereinbarung mit der Friedhofsverwaltung
statt. Der Sarg oder die Urne werden hierzu in die Kapelle
gebracht. Der Pfarrer der zuständigen Kirchengemeinde,
ein ausgewählter Pfarrer oder anderer Redner gestaltet
die Trauerfeier. Angehörige und Freunde des Verstorbenen
können die Gestaltung auch selbst vornehmen. Nach
Abschluss der Trauerfeier wird der Sarg bei einer Erdbestattung
zum Grab gebracht bzw. bei einer Feuerbestattung ins
Krematorium überführt.
Die Trauerfeier kann auch direkt am offenen Grab stattfinden.
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| Bestattungsmusik |
In den städtischen Friedhofskapellen wird grundsätzlich
ein Orgelspiel angeboten. Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiter
auch Solisten an Cello oder anderen Instrumenten. Die
Hinterbliebenen können aber auch Künstler selbst
verpflichten oder Beiträge von mitgebrachten Tonträgern
abspielen.
Es empfiehlt sich, die jeweilige Musik mit dem Pfarrer
/ Trauerredner abzustimmen. |
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| Was tun,
wenn... |
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Bei Eintritt eines Sterbefalles muss zur Feststellung
des Todes, Todeszeitpunktes, der -art und der -ursache
- von einem Arzt unverzüglich die Leichenschau
vorgenommen werden. Er stellt eine Todesbescheinigung
und einen Leichenschauschein aus, wenn er sichere Zeichen
des Todes festgestellt hat.
Sollten sich bei der Leichenschau Anhaltspunkte für
einen nicht natürlichen Tod ergeben oder handelt
es sich um die Leiche eines Unbekannten, so hat der
Arzt sofort eine Polizeidienststelle zu verständigen.
Für die Bestattung ist weitere Voraussetzung, dass
der Standesbeamte des Sterbeortes auf der Todesbescheinigung
die vollzogene Eintragung des Sterbefalles in dem Sterbebuch
vermerkt hat. (Auf Anforderung erteilt das Standesamt
den Hinterbliebenen die gewünschte Anzahl der Sterbeurkunden
zur Vorlage bei Behörden, Versicherungen, Banken
etc.).
Für die Erledigung aller Formalitäten, die
in Zusammenhang mit der Bestattung des Verstorbenen
stehen, empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen
zu beauftragen, das auf Wunsch folgende Leistungen übernimmt:
- Beratung über die Bestattungsarten wie Erd-
oder Feuerbestattung, See- oder anonyme Bestattung
- Überführung vom Sterbeort zur Leichenhalle
im bereits ausgesuchten Bestattungssarg bzw. in einem
Unfall- oder Notsarg
- Lieferung des Sarges oder der Urne, der Sterbewäsche
- Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen
Standesbeamten
- Terminvereinbarungen mit der Friedhofsverwaltung
über den Zeitpunkt der Trauerfeier und der Bestattung
unter Berücksichtigung der Terminierung mit dem
Pfarrer oder Redner
- Vermittlung von Sarg- und Kranzschmuck, soweit die
Angehörigen dies nicht selbst ausführen
oder durch eine Gärtnerei /ein Blumengeschäft
ausführen lassen.
- Vermittlung oder Besorgung einer Fahrgelegenheit
für den Geistlichen oder Redner
- Aufgabe von Traueranzeigen sowie der späteren
Danksagungen
- Besorgung der Trauerkarten
- Abrechnung der Bestattungskosten mit der Krankenkasse
des Verstorbenen
- Besorgung der erforderlichen Papiere
- Überführung im Inland, ins Ausland oder
vom Ausland
- Beratung in Rentenangelegenheiten, Rentenabmeldungen
- Beauftragung eines Steinmetzes bzw. eines Friedhofsgärtners
zur Abräumung einer vorhandenen Grabstätte,
wenn der Verstorbene dort bestattet werden soll.
Teilweise können diese Leistungen rund um die
Uhr zwischen dem Bestattungsunternehmen und den Angehörigen
besprochen und erteilte Aufträge auch ausgeführt
werden.
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Aspekte - Skulpturenausstellung |
"Aspekte" -
Die Einmaligkeit des Lebens
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Programm 2011 |
Programm über
Führungen und Veranstaltungen des Friedhofs Karlsruhe 2011/2012 |
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Friedhofszeitung Info-Center
"Lebendige Erinnerung"
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Erbgräber – Orte für die Ewigkeit |
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Friedhofsmobil Karlsruhe |
Sie möchten ein Grab auf dem Hauptfriedhof in Karlsruhe besuchen, haben aber Probleme mit dem Laufen? |
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Bestattungstermine |
Aktuelle
Bestattungs-
termine |
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Grabmal
TED 2011 |
Wettbewerbe um das beste
Grabmal wurden gestartet. |
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PDF |
Programm de brevitate vitae-
Von der Kürze des Lebens
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Gräber |
Bedeutende Gräber in
Karlsruhe |
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Trauerfall |
Was tun im Trauerfall? |
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Begleitung und Begegnung
von Menschen in Trauer |
Verschiedene Lebenser-
eignisse können Trauergefühle... |
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Floristik |
Jahreszeitliche Floristik
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