Reihen- und Wahlgräber
Warum sich für ein „Standardgrab“ entscheiden, wenn Sie eine individuelle Wahlmöglichkeit haben? Denn alle Karlsruher Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabmöglichhkeiten. Insbesonder auf dem Hauptfriedhof finden Sie eine große Vielfältigkeit von Grabarten. Sicherlich haben Sie persönliche Wünsche für den letzten Ruheort. Vor dem Erwerb einer Grabstätte empfehlen wir Ihnen daher einen Rundgang über den Friedhof. Gerne beraten Sie die Mitarbeiter des Friedhofsamts nach Terminabsprache vor Ort. Dieser Service ist kostenlos.
Folgende Grabbsstätten stehen zu Ihrer Auswahl:
Reihengräber
Die Lage eines Erd - beziehungsweise Urnennreihengrabes kann hier nicht aussgewählt werden. Im Todesfall wird die Grabsstätte von der Friehofverwaltung in einem bestimmten Gräberfeld zugeteilt. Reihengräber haben eine feste Nutzungszeit von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Sie sind auf die Beisetzung einer Person beschränkt; es gibt also keine Zubettungsmöglichkeit von weiteren Verstorbenen.
Wahlgräber
Flexiblere Nutzungsmöglichkeit bietet Ihnen ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht an einem Erdbestattungswahlgrab, als auch das an einem Urnenwahlgrab, kann schon zu Lebzeiten erworben werden. Ein Wahlgrab dürfen Sie selbst aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, für eine oder mehrere vorgesehene Bestattungen.
Das Nutzungsrecht an diesen Gräbern können Sie über die Ruhefrist hinaus auf Antrag verlängern. Ein Wahlgrab ist eine ideale Grablage für eine gemeinsame Ruhestätte einer Familie – auch über mehrere Generationen. Besonders die Wahl eines Doppel- oder mehrstelligen Grabes bietet hinsichtlich einer gärtnerischen Gestaltung großzügige, individuelle Möglichkeiten.
In einem Erdbestattungswahlgrab können mehrere Personen bestattet werden. Es dürfen darin sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt werden. In einem Urnenwahlgrab hingegen können nur mehrere Urnen beigesetzt werden. Für Urnenwahlgräber hält vor allem der Hauptfriedhof eine große Auswahl an Grablagen vor. Sie können sich für die klassische Einteilung der Gräber in Reihenform, für die Terrassen-Grabanlagen mit gesamtgärtnerischer Gestaltung oder die naturnahen Grabbereiche entscheiden.
Je nach Lage eines Wahlgrabes gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Grabgestaltung. Die Friedhofsmitarbeiter besprechen gerne mit Ihnen, wo die Friedhofssatzung strenge, geringe oder gar keine Gestaltungsvorschriften macht.
Die Landschaftsgräberfelder
Das erste Landschaftsgräberfeld des Karlsruher Hauptfriedhofes entstand bereits 2003, mittlerweile sind weitere Felder mit unterschiedlichen Themen gefolgt ... weiterlesen ...
Die Grabmalpatenschaften
Immer häufiger finden sich Menschen, die den Friedhof und seine Kultur bewahren möchten.
Eine Möglichkeit besteht hierfür durch den Erwerb einer Grabmalpatenschaft. Ziel ist es die künstlerische Gestaltung eines Grabsteines zunächst fachkundig zu restaurieren, im Weiteren die Erhaltung auf Dauer zu bewahren und die gärtnerische Pflege der gesamten Anlage anzupassen. Sinn der Grabmalpatenschaft ist es die Ursprünglichkeit der Anlage wieder in Stand zu setzen und damit historische Zeugnisse lebendig zuhalten. Die Geschichte des Steins, seines Künstlers und seiner ehemaligen Besitzer kann zu einer vielfältigen und spannenden Aufgabe werden, die Wiederherstellung mit viel Freude und Genugtuung verbunden, aber teilweise auch finanziell aufwendig sein.
Paten übernehmen diese Aufgabe für die Dauer des festgelegten Nutzungsrechts. Weitere Informationen im InfoCenter am Hauptfriedhof und in der Gräberverwaltung der Stadt Karlsruhe.